Hebert vom Itterberg aus

Aktuelles / Rückblick

03. April 2022

Die Würfel sind gefallen

Leider hat die Mehrheit der Eberbacher Bürgerinnen  und Bürger die Möglichkeit sich in einem Bürgerentscheid eindeutig zum Thema Windkraft in Eberbach zu positionieren nicht genutzt.
Bei einer Wahlbeteiligung von nur 42,09 % haben sich 61,36 % der Wähler für die Verpachtung der städtischen Flächen und leider nur 38,64 % für den Erhalt des Hebert als Erholungs- und Landschaftsschutzgebiet entschieden.

Wir respektieren das demokratische Ergebnis des Bürgerentscheids, befürchten aber, dass Windräder auf dem Hebert erst der Anfang der Industrialisierung des Odenwalds mit Windrädern sein werden.
Falls das Landratsamt den Bau von Windindustrieanlagen genehmigen sollte, müssen alle Eberbacherinnen und Eberbacher, Gegner und Befürworter, mit den gravierenden Auswirkungen dieser Industrieanlagen leben.

Ergebnisse Bürgerentscheid

Wir möchten uns an dieser Stelle herzlich bei unseren Unterstützern bedanken, ohne deren Hilfe unsere umfangreiche Informationskampagne so nicht möglich gewesen wäre.


März 2022: Neuer Info-Flyer von Rettet den Hebert.

Flyer "Rettet den Hebert"

Flyer Seite 1
Flyer Seite 2

28.10.2021:

Am 28.10.2021 fand in der öffentlichen Gemeinderatsitzung die Abstimmung darüber statt, ob es einen Bürgerentscheid zum Thema Windindustrieanlagen auf dem Hebert geben soll, oder ob die Entscheidung allein durch den Gemeinderat getroffen wird.
Der Rat stimmte in namentlicher Abstimmung, bei einer Enthaltung, für die Durchführung eines Bürgerentscheids.
Dies gibt der Eberbacher Bürgerschaft die Möglichkeit, über das für Eberbach und die Region so wichtige und kontrovers diskutierte Thema durch eine demokratische Abstimmung zu entscheiden.

Bürgerentscheid am 03. April 2022 !

Wir gehen davon aus, dass auch eine Abstimmung per Brief ermöglicht wird.
In welcher Form die Verwaltung die Bürgerschaft über das gesamte Vorhaben informiert, steht momentan noch nicht fest.
Rechtlich ist die Verwaltung verpflichtet, die Bürger bis 20 Tage vor Abstimmungstermin, umfänglich zu informieren.


Juli 2021:

Urteil des Cour d'appel de Toulouse

Der „Cour d'appel de Toulouse“, ein französisches Berufungsgericht, hat mit einem nun veröffentlichten Urteil vom 8. Juli 2021 eine obergerichtliche Entscheidung getroffen und ein Urteil des „Tribunal de Grande Instance“ aufgehoben.

Es hat damit den Klägern, die in der Nähe von sechs Windenergieanlagen wohnen, Recht gegeben und festgestellt, dass der Betrieb der Anlagen in einer Entfernung von 700 m bis 1.300 m zu Veränderungen des Gesundheitszustandes geführt hat. Das Gericht hat die als typisch geltenden Symptome festgestellt: Kopfschmerzen, schmerzhafter Druck auf den Ohren, Schwindel, Müdigkeit, Herzrasen, Tinnitus, Übelkeit, Nasenbluten und Schlafstörungen. Das Berufungsgericht hat nach entsprechender Überprüfung in seinem Urteil ausgeführt, dass die Kläger unter dem auf tieffrequenten Schall und auf Infraschall zurückzuführenden sog. Windturbinensyndrom leiden. Es hat ihnen einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 128.000 € zugesprochen.

Die Entscheidung dürfte auch für die deutsche Rechtspraxis Bedeutung haben, auch wenn insofern keine rechtliche Bindungswirkung besteht.
(Quelle: https://www.caemmerer-lenz.de/aktuelles-publikationen/karlsruhe/)


22.06.2021:

In der Rhein-Neckar-Zeitung/Eberbacher Zeitung erschien nachfolgender Artikel über die Entwicklung bezüglich der Windindustrieanlagen (WIA) am Hebert. Wir konnten als Bürgerinitiative einige unserer Argumenterläutern.
Leider hat sich in den Artikel ein Fehler eingeschlichen, da von nur 112 m hohen Windrädern die Rede ist, obwohl die dort geplanten Anlagen mindestens 250m, also doppelt so hoch, werden sollen.

https://www.rnz.de/nachrichten/eberbach_artikel,-eberbach-warum-die-windkraft-gegner-weitermachen-_arid,692317.html


Sommer 2021:

Der Gemeinderat entscheidet, ob die Eberbacher Bürger in einem Bürgerentscheid über den Bau von Windindustrieanlagen auf dem Hebert abstimmen dürfen.

Frühjahr 2021:

Interessenbekundungsverfahren (IBV) zur Vermarktung der Flächen im Gewann "Hebert"

Phase 1 des von der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz gesteuerten Interessenbekundungsverfahrens (IBV) für den Hebert ist abgeschlossen. Das heißt, das Bewerbungsverfahren, in dem die Investoren ihre Angebote abgeben konnten, ist beendet.

In Phase 2 soll ein geeigneter Bewerber durch den Gemeinderat ausgewählt werden.

Link zum IBV


Februar 2020:

Der Hebert ist im Teilregionalplan Windenergie der Metropolregion Rhein-Neckar nicht mehr als Vorranggebiet ausgewiesen. 

Link zum Teilregionalplan


 

Rückblick

16.05.2019:
Vortrag "Energiewende - Auswege aus dem planwirtschaftlichen Irrweg",
"Knaub-Zimmer" im Restaurant „Am Leopoldsplatz“,
Leopoldsplatz 2, 69412 Eberbach (19:30)

07.05.2019:
Vortrag "Wie gefährlich ist Infraschall?",
Hotel Krone-Post, Hauptstraße 1, Eberbach (19:30)

12.04.2019:
Film "End of Landschaft",
ev. Gemeindehaus, Leopoldsplatz 3, Eberbach (19:00)

05.05.2018:
Infostand auf dem Leopoldsplatz, Eberbach (8.30 - 13.00)

26.06.2017:
Podiumsdiskussion "Windkraft in Eberbach",
kath. Pfarrheim, Feuergrabengasse 6, Eberbach (19:00)

03.06.2017:
Infostand auf dem Leopoldsplatz, Eberbach (9.30 - 12.30)

28.04.2017:
Windkraft im Wald - Naturzerstörung für den Klimaschutz?
Vortrag von Sylke Müller-Althauser und Richard Leiner
Ev. Gemeindehaus, Leopoldsplatz 3, Eberbach (19.30)

02.04.2017: Protestwanderung zum Breitenstein,
Treffpunkt: Neckarlauer, Eberbach (11.00)

10.03.2017:
Ursachen, Nutzen und wirtschaftliche Folgen des Windkraftausbaus
Vortrag von Peter Geisinger, Vorsitzender Vernunftkraft Odenwald e. V.,
Kurhaus Eberbach (19.00)

05.03.2016:
Infostand auf dem Leopoldsplatz, Eberbach (9.30 - 12.30)

 20.02.2016:
Infostand auf dem Leopoldsplatz, Eberbach (9.30 - 12.30)

06.02.2016:
Infostand auf dem Leopoldsplatz, Eberbach (9.30 - 12.30)

23.01.2016:
Infostand auf dem Leopoldsplatz, Eberbach (9.30 - 12.30)